Externe Sicherheitsfachkraft

gemäß § 77 ASchG

Die Leistungen im Detail

01 //

Arbeitgeber

Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in Angelegenheiten gemäß § 76 Abs. 3

02 //

Besichtigung

Besichtigung der Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen sowie die Teilnahme an Besichtigungen durch das Arbeitsinspektorat

03 //

Arbeitnehmer

Beratung der Arbeitnehmer, der Sicherheitsvertrauenspersonen und der Belegschaftsorgane in Angelegenheiten der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung

04 //

Arbeitsunfälle

Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie die Auswertung dieser Ermittlungen und Untersuchungen.

05 //

Arbeitsschutz- ausschusses

Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses und des zentralen Arbeitsschutzausschusses

06 //

Dokumentation

Dokumentation der Tätigkeit und der Ergebnisse von Untersuchungen sowie die Erstellung von Berichten und Programmen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Arbeitsgestaltung

07 //

Koordination

Ggf. Koordination der Tätigkeit mehrerer Sicherheitsfachkräfte

Unsere Tätigkeiten

  1. Stellung einer Sicherheitsfachkraft gemäß §73 ASchG
  2. Übernahme sämtlicher Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte gemäß §76 ASchG insbesondere
  3. Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  4. Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Unfallverhütung
  5. Beratung bei der Planung von Arbeitsstätten
  6. Beratung bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
  7. Beratung bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren
  8. Beratung bei der Einführung von neuen Arbeitsstoffen
  9. Beratung bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
  10. Beratung bei allen arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen
  11. Beratung bei der Organisation des Brandschutzes
  12. Beratung bei der Ermittlung und der Beurteilung der Gefahren
  13. Beratung bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  14. Beratung bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  15. Beratung bei Veraltungsstrafverfahren im Sinne des 8. Abschnittes des ASchG.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen noch weitere interessante Services im Bereich Arbeitnehmerschutz von A-Z

  1. Stellung einer Sicherheitsfachkraft gemäß §73 ASchG
  2. Übernahme sämtlicher Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte gemäß §76 ASchG insbesondere
  3. Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  4. Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Unfallverhütung
  5. Beratung bei der Planung von Arbeitsstätten
  6. Beratung bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
  7. Beratung bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren
  8. Beratung bei der Einführung von neuen Arbeitsstoffen
  9. Beratung bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
  10. Beratung bei allen arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen
  11. Beratung bei der Organisation des Brandschutzes
  12. Beratung bei der Ermittlung und der Beurteilung der Gefahren
  13. Beratung bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  14. Beratung bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  15. Beratung bei Veraltungsstrafverfahren im Sinne des 8. Abschnittes des ASchG.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen noch weitere interessante Services im Bereich Arbeitnehmerschutz von A-Z

  1. Stellung einer Arbeitsmedizin/einer Arbeitsmedizinerin für Ihr Unternehmen
  2. Beratung von ArbeitnehmerInnen in allen arbeitsmedizinischen Fragen
  3. Untersuchungen gemäß Verordnung Gesundheitsüberwachungen
  4. Untersuchung Höhenarbeit
  5. Untersuchung Optometrie
  6. Untersuchung gemäß VOLV
  7. Vorsorgeuntersuchungen
  8. Impfungen (Hepatitis, Zecken, Tetanus)
  9. Begehungen in Ihrem Unternehmen
  1. Evaluierung arbeitspsychologischer Belastungen in Ihrem Unternehmen mittels zertifizierten Verfahren (ABS, BASA II)
  2. Beratung von Arbeitnehmern in Hinblick auf arbeitspsychologische Belastungen
  3. Durchführung von Begehungen in Ihrem Unternehmen
  4. Durchführung von Workshops und Seminaren
  5.  
  1. Stellung eines Brandschutzwartes
  2. Stellung eines Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen
  3. Evaluierung von Gefahren im Hinblick auf Brandschutz
  4. Beratung bei der Brandschutz-Eigenkontrolle
  5. Erstellung von Brandschutzplänen
  1. Evaluierung von Gefahrenstellen
  2. Messungen in Gefahrenbereichen
  3. Festlegung von Schutzmaßnahmen
  4. Ausbildung von Mitarbeitern in Umgang mit der PSA in Zusammenhang mit Befahren von Behältern/engen Räumen
  5. Befahrerlaubnisscheine
  6. Anbringung/Ausstattung von Schutzausrüstungen
  7.  
  1. erstmalige Begehungen inkl. Gefährdungsbeurteilung
  2. wiederkehrende Begehungen inkl. Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen
  3. Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokumentationen gemäß Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO)
  1. Ausbildung von Ersthelfern
  2. Beratung und Bereitstellung von Erste Hilfe Einrichtungen wie Erste Hilfe Kästen, Defibrillatoren und Ausstattung von Erste Hilfe Räumen
  3. Prüfung von Erste Hilfe Einrichtungen
  1. Evaluierung von Gefahrstoffen in Ihrem Betrieb
  2. Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
  3. Erstellung und Evaluierung von Arbeits- und Betriebsanweisungen
  4. Evaluierung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für den Umgang mit Ihren Gefahrstoffen
  5. Gefahrstoff-Trainings
  6. Ausbildung von Lenkern für den Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße (ADR)
  7. Ladungssicherungs-Seminare
  1. Evaluierung von Gefahrenstellen
  2. Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen (Planung von Absturzsicherungseinrichtungen)
  3. Beratung bei der Festlegung von persönlicher Schutzausrüstung
  4. Ausbildung von Mitarbeitern zum Umgang mit PSA in Zusammenhang mit Arbeiten an Absturzstellen
  5. Erstellung von Rettugnskonzepten für Ihr Objekt bzw. den Gefahrenbereich
  6. Ausstattung von Schutzausrüstungen, Geländer, Umwehrungen, Seilanlagen, Sicherheitstraversen, Einzelanschglagpunkten
  1. Prüfung für den sicheren Betrieb von Regalanlagen. 
  2. Durchführung durch zertifzierten Regalprüfer
  1. Erstellung von Lagerkonzepten für die Lagerungen von Gefahrstoffen gemäß den aktuell gültigen Bestimmungen. Dies umfasst zB die Lagerung von Druckgaspackungen gemäß Aerosolpackungslagerungsverordnung, die Lagerung von Gasen sowie die Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten gemäß Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF).
  1. Erstellung von Konzepten für die Lagerung von Lithium-Batterien. Diese Konzepte werden nach anerkannten Maßstäben für die Behörde gemäß Stand der Technik durch unsere Experten maßgeschneidert ausgearbeitet.
  1. Online oder Vor-Ort-Seminare gem. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)